Verlautbarung vom 28.09.2019

 

 

Erzbischof Johannes, Leitender Erzbischof des Erzbistums der russischen Gemeinden in Westeuropa, sowie mehrere Mitglieder des Rats der Erzdiözese möchten folgende Punkte zur Kenntnis bringen:

 

Wir sehen uns mittlerweile offensichtlich schon allein im Monat September 2019 zwei Versuchen ausgesetzt, einen Locum tenens einzusetzen. Wohlgemerkt kann keine einzige dieser Ernennungen als regulär angesehen werden: beide wurden vorgenommen in Verletzung unserer Statuten. Die Ernennung eines Locum tenens muss sich tatsächlich zuerst einmal aus einer Notwendigkeit ergeben, den Leitenden Erzbischof zu ersetzen. Erzbischof Johannes als Leitender Erzbischof schätzt sich glücklich, bestätigen zu können, dass er in Vollbesitz seiner Kräfte ist. Eine solche Ernennung muss schließlich auf die ausdrückliche Bitte des diözesanen Verwaltungsrats hin geschehen (Artikel 52 der Statuten). Anlässlich der ersten „Ernennung“ wurde keinerlei Bitte des Rats der Erzdiözese vorgebracht. Die zweite „Ernennung“ resultiert aus einer „Anrufung“ durch einige Mitglieder des Rats, offensichtlich außerhalb einer Zusammenrufung und unter Ausschließung anderer Mitglieder ebendieses Rates (nicht weniger als der Präsident, der Vizepräsident und der Sekretär) aus jeder Diskussion. Sie repräsentierten demnach bestenfalls sich selbst, ganz sicher aber nicht den Rat. Diese Mitglieder hatten zudem die Liebenswürdigkeit, in ihrer „Verlautbarung“ anzugeben, dass der Rat der Erzdiözese am 30. August 2019 als Datum der nächsten Ratssitzung den … 30. September festgelegt hatte. Es konnte demzufolge keinerlei Zusammenkunft zwischen diesen beiden Daten erfolgt sein. Wenn es keine Sitzung gab, dann auch keine Bitte um „Ernennung“, da der Rat nicht zusammengetreten ist und folglich erst recht keine „Ernennung“ erfolgen konnte...

 

Seriöser ausgedrückt: Metropolit Emmanuel besitzt keinerlei kanonische Jurisdiktion über das Erzbistum, da der Tomos, der das Erzbistum kanonisch und direkt dem Ökumenischen Patriarchat unterstellte, durch dieses Patriarchat willentlich im November 2018 widerrufen wurde und ein Bescheid der kanonischen Unterwerfung vom 12. Januar 2019 die Auflösung unseres Erzbistums umsetzen wollte. Es bereitet Schwierigkeiten, sich vorzustellen, wie das Ökumenische Patriarchat einen Locum tenens für ein Erzbistum ernennen kann, das es kanonisch aufgelöst hat – und das auf Bitten, die der Rat der Erzdiözese nicht hat stellen können, da er nicht getagt hat, und darüberhinaus, wo es einen amtierenden Erzbischof gibt, da das Erzbistum sich der Auflösung verweigert hat...

 

Die Außerordentliche Generalversammlung vom 7. September hat sich in ihrer großen Mehrheit für die Eingliederung unseres Erzbistums in das Moskauer Patriarchat ausgesprochen.

 

Erzbischof Johannes hat unter Berücksichtigung dieses Resultates die Pastoralentscheidung getroffen, eine solche kanonische Eingliederung für sich selbst und für die Gemeinden des Erzbistums zu erbitten, was ihm gewährt wurde, wie jeder weiß. Das ist keine „persönliche“ Entscheidung. Sie kann nicht „persönlich“ genannt werden, wenn 58% der Delegierten der Generalversammlung sie erbeten hat.

 

Die förmliche Bestätigung dieser Eingliederung gemäß dem Dokument der kanonischen Eingliederung des Erzbistums in das Moskauer Patriarchat, wie es bei der Außerordentlichen Generalversammlung vorgestellt wurde und wie es morgen, am 28. September, in der Pastoralversammlung vorgestellt wird, soll am Ende dieser Pastoralversammlung stattfinden.

 

Es ist an der Zeit, aufzuhören mit diesen „Notbehelfen“ und diesem „jurisprudent klingenden“ Theater, die kein anderes Ziel verfolgen, als den Versuch zu unternehmen, unsere Gemeinden, unsere Kleriker und unsere Laien in Verwirrung zu stürzen. Diese Versuche sind dessen unwürdig, was wir sind, und dessen, was wir gemeinsam waren. Sie stellen eine ekklesiologische, moralische und juristische Flucht nach vorne dar, die unser Erbe, unsere Canones und unsere Statuten mit Füßen tritt.

 

Eine Minderheit von Klerikern und Laien kann doch nicht eine Mehrheit „als Geisel“ nehmen, die ihre Meinung kundgetan hat. Diese Minderheit darf doch nicht versuchen zu verhindern, dass sich unsere Kleriker als Kirche versammeln und morgen in einer Pastoralversammlung miteinander diskutieren. Es kann doch nicht sein, dass sie darin fortfährt, der Konziliarität, auf die sich unser Erzbistum gründet, schallende Ohrfeigen auszuteilen.

 

Es sei in Erinnerung gerufen, dass die Sitzung des Rats der Erzdiözese, der sich unter diesen Umständen inakzeptabler Verhaltensweisen einiger seiner Mitglieder nicht in Ruhe zusammenfinden kann, annulliert wurde.

 

Diejenigen, die vorgeben, diese Minderheit zu repräsentieren, und die sich auf solch traurige Weise unglaubwürdig machen, werden darauf Antwort geben müssen, denn sie trifft die Verantwortung dafür.