Kommuniqué des erzbischöflichen Büros vom 14. September 2019

 

Der Erzbischof

 

N° de protocole : 19.046

 

 

 

In Christus geliebte Väter, Brüder und Schwestern!

 

 

Seit der Entscheidung des Hl. Synods des Patriarchats von Konstantinopel vom 27. November 2018, durch die der im Jahre 1999 unterschriebene Tomos aufgehoben wurde, der unserem Erzbistum kanonisch mit dem ökumenischen Thron verband, habe ich unaufhörlich alles getan, um unsere Gemeinden vor der „kanonischen Unterwerfung“ (Bescheid vom 12. Januar 2019) zu schützen, der mit einem Federstrich das Erzbistum, wie es von Metropolit Evlogij seligen Andenkens gegründet worden war, aufgehoben hat.

 

Diese Entscheidung hat unser Erzbistum erschüttert, das seit beinahe 90 Jahren friedlich unter dem Omophorion des Patriarchats von Konstantinopel gelebt hat, in dessen Schoß ich selbst aufgewachsen bin und bis heute zelebriert habe.

 

Seit nunmehr zehn Monaten haben wir gemeinsam eine Zukunftsentscheidung für unser Erzbistum gesucht und ein sehr eindeutiger Auftrag wurde uns durch die Außerordentliche Generalversammlung des vergangenen 23. Februar gegeben, bei der 93% der Delegierten die Wahl getroffen hatten, unser Erzbistum nicht aufzulösen.

 

Wir haben unermüdlich gearbeitet, doch nach der Generalversammlung des vergangenen 7. September, die uns in einem Zustand der Erstarrung zurückgelassen hatte, da wir die Heftigkeit und die zerstörerische Kraft einiger von uns wahrnehmen mussten, ist es an der Zeit zu erkennen, so glaube ich in aller Bescheidenheit, dass wir uns verirrt haben.

 

Ich habe wieder einmal unsere Statuten zur Hand genommen. Diese Statuten ordnen das Leben unseres Erzbistums und schützen uns. Doch man muss an dieser Stelle auch sagen, dass sie nicht sein Fundament bilden.

 

Unserem Erzbistum ist es aufgetragen, die Ausübung und die Koordination des Kultes nach dem orthodoxen griechisch-russischen Ritus im Respekt gegenüber den Heiligen Canones der orthodoxen Kirche und den eigenen Regeln der russischen Tradition in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Konzils von Moskau von 1917-1918 zu gewährleisten.

 

Unsere Statuten ordnen und ermöglichen demzufolge in materieller Hinsicht unsere Pastoral. Sie regeln wesentliche und organische Probleme der Funktionsweise unseres Klerus, seine Zusammensetzung, seine Ressourcen, die Wahl der Bischöfe, seine Generalversammlungen, seine Kontrollorgane und seine eventuelle Auflösung.

 

Doch sie regeln nicht die Pastoral und sie rufen darüberhinaus in Erinnerung, dass das sakramentale Band zwischen Erzbistum und Erzbischof immanent ist.

 

Liebe Väter, geliebte Brüder und Schwestern, wir können keine juristische Antwort auf eine pastorale Frage geben.

 

Wir können unsere Statuten nicht „weiterblättern“ oder vielmehr verfälschen, die zu der Frage schweigen, ob eine Generalversammlung über eine kanonische Angliederung entscheiden kann. Wenn einzig die Generalversammlung die Statuten ändern kann, so kann sie doch nicht die pastorale Frage einer kanonischen Angliederung regeln.

 

In den Schwesterkirchen ist es der Bischof, der allein eine solche Frage entscheidet. In unserem Erzbistum ist es die Konziliarität, die uns leitet, und doch, so muss ich an dieser Stelle in Erinnerung rufen, wird Eurem Erzbischof die schwere Verantwortung übertragen, in letzter Instanz Entscheidungen zu treffen. Ist es denn nicht der Erzbischof, der nach unseren Statuten alle Entscheidungen bestätigt, der letztendlich alle Streitfragen beurteilt, ob sie nun im Rat der Erzdiözese oder in unseren Generalversammlungen aufkommen? Das ist so, weil der Erzbischof der Bürge des pastoralen Dienstes ist und als solcher agiert.

 

Liebe Väter, Brüder und Schwestern, dieser Moment der Entscheidung ist gekommen und mir liegen gegenwärtig alle notwendigen Elemente für diese Entscheidung vor. Ich werde Euch konziliar alle Erläuterungen dazu vorlegen.

 

Zuerst zu dem, was wir sind.

 

Unser Erzbistum wurde nicht vom Patriarchat von Konstantinopel gegründet; und ich glaube, dass dieser Umstand in der gegenwärtigen Situation fundamental ist. Es wurde gegründet unter der Ägide des Moskauer Patriarchats im Jahr 1924 als „Union Directrice Diocésaine des Associations Orthodoxes Russe en Europe Occidentale“, dem Wunsch des Metropoliten Evlogij seligen Andenkens entsprechend, im Respekt gegenüber den Heiligen Canones der orthodoxen Kirche, nach der kirchlichen russischen Tradition und in Übereinstimmung vor allem mit den Entscheidungen des Konzils von Moskau von 1917-1918.

 

Im Jahr 1930 wurde ein Ukas gegen die Aktivitäten von Metropolit Evlogij erlassen, da er für die verfolgte russische Kirche gebetet hatte und folglich als „zweifelhaft“ eingestuft wurde. Seine Aktivitäten wurden fortan als „Kreuzzug gegen den sowjetischen Staat“ betrachtet. Daher wurde er angeklagt, sich „an die Spitze einer Verschwörung gestellt und ein Schisma verursacht zu haben“. Am 28. Januar 1931 hat der Diözesanrat den politischen und nicht kirchlichen Charakter dieses Ukas unterstrichen.

 

Aufgrund dieser Spannungen hat Metropolit Evlogij das Ökumenische Patriarchat am 17. Januar 1931 gebeten, seine „Metropolitanprovinz“ unter sein Omophorion aufzunehmen. Er empfing bei dieser Gelegenheit ein Synodalschreiben, mit dem ihm ein „provisorischer Status“ eines Exarchats der russischen Gemeinden in Europa zugebilligt wurde. Diese Aufnahme ins Ökumenische Patriarchat hat dann Statutenänderungen mit sich gebracht, die durch die Generalversammlung der „Union Directrice Diocésaine des Associations Orthodoxes Russe en Europe Occidentale“ gebilligt wurden. Ich meine, dass dieser Präzedenzfall als sehr wichtig anzusehen ist.

 

Ich möchte hinzufügen, dass Metropolit Evlogij bei dieser Gelegenheit bekannte:

 

„Indem wir diesen Weg beschreiten, bleibt klar, dass wir uns nicht von unserer Mutter, der russischen Kirche, trennen... Wir verpflichten uns dazu, wenn die Zeit gekommen sein wird, uns ihrem freien Urteil in der Zukunft hinsichtlich unseres Tuns zu unterwerfen (...). Und wir fahren fort, in der Glaubensgemeinschaft des Gebets und der Liebe mit dem Moskauer Patriarchat zu verbleiben.“ (Auszug aus: Irenikon, 8, 1931, S. 365). Dieser Text ist es, der mir gestattet hat, Kraft zu schöpfen, um der Heftigkeit des Patriarchats von Konstantinopel zu widerstehen und mich mit dem Gedanken anzufreunden, dass eine Rückkehr zum Moskauer Patriarchat nach der mit einem Federstrich vorgenommenen Zerschlagung durch das Ökumenische Patriarchat im November 2018 zweifelsohne der respektvollste kanonische Weg in Bezug auf unsere Gründerväter sein würde.

 

Unser Erzbistum hat so leben können bis 1965, einem Jahr, in dem sein Status durch Patriarch Athenagoras widerrufen wurde unter dem Vorwand, dass er nur „provisorisch“ war. Das Erzbistum durchlebte eine Periode des kanonischen Schwebezustands von 1965 bis 1971, bis ihm durch ein „patriarchales Schreiben vom 22. Januar 1971“ sein Status zurückgegeben wurde.

 

Erzbischof Serge seligen Andenkens hatte es sich zur Aufgabe gemacht, einen neuen Tomos auszuhandeln. Dieser Tomos, vom Ökumenischen Patriarchat im Jahr 1999 ausgestellt, erwähnt nicht mehr den „provisorischen“ Charakter, was seinerzeit die Kleriker und Gläubigen ermutigt hatte und allen endlich das Gefühl der kanonischen Stabilität innerhalb des Ökumenischen Patriarchats gab.

 

Dem allen setzte die Entscheidung des Heiligen Synods des Patriarchats von Konstantinopel vom 27. November 2018 durch die Aufhebung des Tomos von 1999 und den „Bescheid der kanonischen Unterwerfung“ unter die Patriarchalmetropolien vom 12. Januar 2019 brutal ein Ende.

 

Diese Entscheidungen haben uns unwiderruflich nach einem Weg suchen lassen müssen, der es gestatten würde, den gefährlichen Wanderschaften ein Ende zu setzen, die uns durch das Ökumenische Patriarchat auferlegt wurden. Sie haben uns unsere Zukunft in die Hand nehmen lassen und mir, wie dereinst Metropolit Evlogij, die schwere Verantwortung anvertraut, Euch zu führen.

 

Liebe Väter, nach meiner Rückkehr aus Konstantinopel im November habe ich Euch konziliar um Rat gebeten; und am 15. Dezember 2018 habt Ihr den Wunsch geäußert, geeint zu bleiben im Unglück, das erneut unser Erzbistum heimgesucht hatte.

 

Ich habe mit dem Rat der Erzdiözese eine Außerordentliche Generalversammlung für den 23 Februar einberufen, die über die Auflösung unserer „Union directrice“ entscheiden solle im Falle, dass wir uns dazu entschließen würden, den „Bescheid der kanonischen Unterwerfung“ vom 12. Januar 2019 auszuführen. Diese Generalversammlung hat die besagte Auflösung mit einer erdrückenden Mehrheit von 93 % zurückgewiesen, und Sie, liebe Väter, haben mich daraufhin besonders darum gebeten, eine kanonische Lösung zu suchen, da wir den Bruch vollzogen hatten durch die Zurückweisung der Forderung des Heiligen Synods.

 

Mit dem Rat der Erzdiözese und unter großen finanziellen Opfern haben wir die Russische Auslandskirche getroffen, die auf unsere Bitte um Autonomie nicht geantwortet hat, und die OCA, die jede Möglichkeit eines kanonischen Bandes mit ihr zurückgewiesen hat.

 

Wir haben das Gespräch gesucht mit Metropolit Joseph und der Kirche von Rumänien, die auch nicht positiv auf unsere Bitte geantwortet hat. Ich möchte diesen Punkt besonders betonen, denn während unserer letzten Generalversammlung wurde behauptet, dass die Kirche von Rumänien immer noch eine Lösung für unser Erzbistum als Ganzes darstellen würde. Das ist nicht exakt. Metropolit Joseph hat uns sehr klar zu verstehen gegeben, dass er nicht über die Möglichkeit verfügen würde, unser Erzbistum kanonisch aufzunehmen, sondern nur einzelne Kirchen und Gemeinden, die das wünschen, und dass die Bereitschaft bestünde, dass sich diese Gemeinden später unter gewissen Umständen unter einer zu definierenden Form wieder zusammenfinden könnten. Das impliziert den Tod unseres Erzbistums. Wir haben jedoch einen eindeutigen Auftrag erhalten, es zu schützen. Bis am Vortag unserer letzten Generalversammlung war ich mit Metropolit Joseph in dieser Frage in Kontakt. Doch es gibt keine Möglichkeit, unser Erzbistum in der Kirche von Rumänien zu erhalten. Dieser Weg ist uns definitiv verschlossen.

 

Das Ökumenische Patriarchat betreffend, hat sich eine Delegation des Rats der Erzdiözese zwei Mal ins Patriarchat von Konstantinopel begeben, um den Versuch zu unternehmen, unsere Situation neu untersuchen zu lassen. Dieser Delegation wurde gesagt, dass es nötig sei, dass der Patriarch und ich selbst die Frage erörtern, um eine Lösungsmöglichkeit in Betracht ziehen zu können. Ich habe daraufhin Patriarch Bartholomäus am vergangenen 17. August getroffen. Doch dieser gab mir zu verstehen, dass es keine andere Lösung geben würde, als die am 12. Januar 2019 beschlossene, also die Auflösung. Das wurde ein weiteres Mal bestätigt gerade vor unserer letzten Generalversammlung. Noch einmal: Unser Auftrag ist die Bewahrung des Erzbistums.

 

Schließlich hat nach einer ersten Kontaktaufnahme mit dem Moskauer Patriarchat, das sich der Situation aufmerksam annahm, eine gemischte Kommission an einem Projekt der Angliederung an das Moskauer Patriarchat gearbeitet und ein Statut der besonderen Autonomie erstellt, das unsere Eigenart und unsere Funktionsweise garantiert, und uns eine Zukunft sichert, vor allem dank der Möglichkeit, schnell neue Auxiliarbischöfe zu wählen. Das zusammen mit dem Moskauer Patriarchat ausgearbeitete „Projekt der Bitte um Angliederung“, das vor der Außerordentlichen Generalversammlung vom 7. September 2019 vorgestellt wurde, gestattet den Erhalt unseres Erzbistums unter Wahrung, ja selbst unter Erweiterung seiner Autonomie.

 

Es handelt sich um das einzige Projekt, das es uns erlaubt, zu bewahren, was wir sind.

 

Geliebte Väter, Brüder und Schwestern, wir haben alle möglichen Wege erkundet und ich muss Euch in Erinnerung rufen, dass wir uns nicht in einem besonders wohlwollenden Umfeld befinden, in dem wir alle Zeit der Welt hätten, darüber nachzudenken, denn die Versuche der Destabilisierung, wie dereinst die Ukas, haben gegen uns zugenommen, indem eine kanonische Entlassung ausgestellt wurde, die mich betrifft und die ich niemals erbeten habe, und indem ein Locum tenens ernannt wurde, um den niemand gebeten hat und unter absolut irregulären Konditionen. Das ist auch der Grund, warum Vt. Ashkov, der den Vorschlag einer Überarbeitung unserer Statuten, die ich in der Zukunft als notwendig ansehe, die Meinung äußerte, die Zeit für diese Überarbeitung sei uns – momentan – nicht gegeben.

 

Im Bewußtsein dieses Drucks und dieser Spannungen habe ich die Außerordentliche Generalversammlung vom vergangenen 7. September einberufen. Ich habe die Dringlichkeit nicht „vorgespielt“. Es gab und gibt dringenden Handlungsbedarf.

 

Ich habe diese Außerordentliche Generalversammlung einberufen als Fortführung derjenigen vom vergangenen 23. Februar, denn wir hatten an ihrem Ende ebendiese Diskussion über unsere Zukunft begonnen; und ich hatte Euch versprochen, sie weiterzuführen.

 

Sicherlich, bei Ausgang der Wahl fehlten um die fünfzehn Stimmen an der Zweidrittelmehrheit zugunsten der vorgeschlagenen Lösung, und ich möchte hier nicht wiederholen, dass diese Wahl kein statutengemäßes Gewicht besitzen kann, denn die Entscheidung zugunsten einer Änderung der kanonischen Obedienz ist der Pastoral zuzuordnen. Und doch muss gesagt sein, dass unter denen, die sich mit Vehemenz am vergangenen Samstag gegen das Projekt der Angliederung ausgesprochen haben, sich Kleriker befanden, die mich um eine kanonische Entlassung gebeten und sie manchmal sogar schon erhalten hatten, und die folglich weder Grund hatten, anwesend zu sein, noch zu wählen.

 

Selbst unter diesen Bedingungnen haben mehr als 58 % der abstimmenden Delegierten ihren Erzbischof darum gebeten, das Ökumenische Patriarchat zu verlassen und sich dem Moskauer Patriarchat zu unterstellen. Andererseits sollten wir uns ehrlicherweise fragen, wie viele unter den 41 % derjenigen, die gegen das Projekt der Angliederung gestimmt hatten, wirklich im Ökumenischen Patriarchat bleiben wollten. Wieviele haben sich abhalten lassen durch einen herbeigewünschten Ausweg, der keiner war?

 

Seit dieser Generalversammlung haben mich tagtäglich unsere Kleriker, unsere Hirten und unsere Gläubigen aufgefordert, diese Pastoralfrage zu regeln. Es liegt jetzt in meiner Verantwortung, zu entscheiden, da die sehr große Mehrheit meiner Hirten mich nicht nur darum ersucht, das Patriarchat von Konstantinopel zu verlassen, sondern um Aufnahme in das Moskauer Patriarchat zu bitten unter den Bedingungen, die wir erarbeitet haben.

 

Wir können nicht weiterhin fortfahren, denjenigen Patriarchen zu kommemorieren, mit dem wir – spätestens seit dem vergangenen 7. September – nicht mehr kanonisch verbunden sind durch den von der Mehrheit des Erzbistums vollzogenen Bruch. Diese Situation ist schlechthin unhaltbar und ich habe Euch versprochen, dass wir uns in keinerlei Abenteuer begeben werden hinsichtlich einer kirchlichen Autonomie, denn eine solche ist unkanonisch. Im Gegensatz zum Jahr 1965 können wir nicht einfach weitermachen wie bisher, denn das kanonische Band mit dem Ökumenischen Patriarchat ist zerschnitten worden, seitdem die Stimme unserer Mitglieder, seitdem die Stimmen unserer Gemeinden, denen ich all meine Aufmersamkeit zuwenden muss, mir sagen, dass wir eine andere kanonisches Bindung suchen müssen, die bestimmt wurde. Diejenigen, die zu uns sagen, dass wir so bleiben können, wie wir sind, ignorieren vorsätzlich diese Stimme, die die Stimme der Konziliarität ist.

 

Es ist meine Aufgabe, einen Weg des Friedens zu finden, und unsere Generalversammlung verpflichtet mich dazu.

 

Dasher habe ich an diesem Tag als Präsident ex officio unseres Erzbistums – da derzeit kein Bischofsrat existiert, doch nach Beratung mit den Dekanen und sehr zahlreichen Priestern – entschieden, mich wie auch unser Erzbistum unter die vom Moskauer Patriarchat vorgeschlagene kanonische Obedienz zu stellen, um auf die Bedürfnisse der Gemeinden zu antworten, aus denen das Erzbistum besteht.

 

Ich werde Seine Heiligkeit Patriarch Kyrill von Moskau an diesem Sonntag kommemorieren und ich lade alle Kleriker ein, mich weiterhin zu kommemorieren.

 

Ich kenne und verstehe die historischen Vorbehalte von einigen. Ich denke vor allem an eine Anzahl unserer lieben Väter, Brüder und Schwestern im Vereinigten Königreich [GB]. Die Verletzungen sind tiefgehend. Sie sind es auch bei manchen unserer Gemeinden im Süden Frankreichs aufgrund der rechtlichen Strreitfragen, die ich von Anfang an durch meine Arbeit zu einem Ende führen wollte. Trotzdem ist die Zeit gekommen, nicht zu vergessen, doch vorwärts zu gehen.

 

Ich habe Euch versprochen, Euch nicht zu verlassen. Ich halte mein Versprechen und bitte Euch demütig, meiner im Gebet zu gedenken; und ich bitte diejenigen um Verzeihung, die durch diese Entscheidung verletzt werden, die ich als Bürge des pastoralen Amtes in meiner Seele und vor meinem Gewissen getroffen habe.

 

 

† JOHANNES, Leitender Erzbischof der „Union Directrice Diocésaine des Associations orthodoxes russes en Europe Occidentale“

 

 

Paris, am 14. September 2019