Kommuniqué der Diözesanadministration vom 30. September 2019

 

 

Infolge der Pastoralversammlung vom 28. September 2019, bei der mit sehr großer Mehrheit das Dokument der kanonischen Eingliederung unseres Erzbistums in das Moskauer Patriarchat bestätigt wurde, das nunmehr wirksam ist, tritt zutage, dass drei Klerikermitglieder des Rats der Erzdiözese die Entscheidung getroffen haben, den Klerus des Erzbistums zu verlassen, da sie Hierarchen anderer kanonischer Jurisdiktionen kommemorieren, die zur rumänischen Metropolie oder zu den griechischen Metropolien von England oder von Frankreich gehören.

 

Gemäß Artikel 67 der Statuten des Erzbistums wird „jedes Klerikermitglied des Rats der Erzdiözese – Priester oder Diakon –, das die Reihen des Klerus der Erzdiözese verlassen hat, automatisch als von seinem Amt zurückgetreten angesehen“.

 

Die Diözesanadministration hat folglich am heutigen Tag den ehrwürdigen Vätern Christophe d’Aloisio, Alexander Fostiropoulos und Serge Sollogoub Mitteilung gemacht, dass sie mit sofortiger Wirkung ihrer Ämter im Rat des Erzbistums enthoben sind.